Allgemeine Informationen zur Ablieferung von elektronischen Veröffentlichungen
Die Bayerische Staatsbibliothek ist die zentrale Landes- und Archivbibliothek des Freistaates Bayern. Eine ihrer Aufgaben ist in diesem Zusammenhang das Sammeln, Erschließen, Aufbewahren und Bereitstellen elektronischer Veröffentlichungen.

Gemäß der
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 2. Dezember 2008 (Az.: B II 2-480-30) zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken haben derzeit alle Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Freistaates Bayern von ihren amtlichen Veröffentlichungen zwei Exemplare (auf Anforderung bis zu zwölf Exemplare) mit Erscheinen unaufgefordert an die Bayerische Staatsbibliothek abzugeben. Der Sammelauftrag umfasst seit Januar 2009 auch originäre elektronische Publikationen (Netzpublikationen).
Gemäß den Regelungen des geltenden
bayerischen Pflichtstückegesetzes (BayPflG) sind zwei Exemplare aller mittels eines Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Texte, die in Bayern verlegt werden, mit Erscheinen unaufgefordert an die Staatsbibliothek abzuliefern. Die Novellierung des Pflichtstückegesetzes in Bezug auf elektronische Publikationen ist derzeit im Gange.
Die Bayerische Staatsbibliothek setzt die Ablieferung, Erschließung, Archivierung und Bereitstellung digitaler Veröffentlichungen (sowohl elektronischer Parallelveröffentlichungen, als auch originär elektronischer Publikationen) mit Hilfe des Bibliothekarischen Archivierungs- und Bereitstellungssystems (BABS) um.
Für elektronische amtliche Veröffentlichungen hat die BSB ein webbasiertes Deposit eingerichtet, in das diese Publikationen einfach und bequem durch Mitarbeiter der abliefernden Stellen selbstständig eingestellt werden können.
Wenn Sie als Vertreter eines Verlages der BSB Ihre einschlägigen digitalen Veröffentlichungen (elektronische Parallelveröffentlichungen oder originär elektronische Publikationen) zur Verfügung stellen möchten, bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit, uns auf dem für Sie geeigneten Formblatt (
Vordrucke und Formulare) eine Archivierungs- und Nutzungsbewilligung zu erteilen. Es ist eine Selbstverständlichkeit für die Bayerische Staatsbibliothek, dass Urheber- und Verlagsrechte strengstens beachtet werden.
Unter der Überschrift
Technische Hinweise finden Sie relevante technische Informationen zu Dateiformaten und zur Datenübertragung.
